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SF04/10
"Miete-Kauf" gewinnt an Attraktivität

Gastkommentare zu aktuellen Themen

ein Gastbeitrag von Ing. Christian Struber, MBA, Geschäftsführer der Salzburg Wohnbau

Ing. Christian Struber, MBA,
Ing. Christian Struber, MBA,
Der Wunsch nach den „eigenen vier Wänden“ ist ungebrochen. Dies kommt bei allen Umfragen zum Thema Wohnen ganz deutlich zum Ausdruck. Eigentum steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste. In Salzburg ist es gelungen, diesem Wunsch noch mehr zu entsprechen, als es in der Vergangenheit bereits der Fall war. Im Jahr 2009 hat das Land Salzburg mit einem beachtlichen Mitteleinsatz die geförderten Mietwohnungen verbilligt. Teilweise konnten die Nettomieten um bis zu zehn Prozent gesenkt werden. Durch die von Landesrat Walter Blachfellner umgesetzte Konversion der Förderdarlehen und der Entscheidung des Landes, beim Kauf einer Mietwohnung auf die Rückzahlung der Annuitätenzuschüsse zu verzichten, wird eine ganz neue Schicht von möglichen Wohnungseigentümern erschlossen.

Ab 2010 können alle Mietwohnungen, die älter als zehn Jahre sind, von den Mietern zu attraktiven Preisen erworben werden. Diese Wohnungen sind auf jeden Fall gegenüber dem Kaufpreis zum Zeitpunkt des Einzugs um mehr als 20 Prozent günstiger. Wer also seine Mietwohnung zu einer Eigentumswohnung werden lassen will, kann dies seit 1.1.2010 zu attraktiveren Bedingungen als vorher. Miete-Kauf ist überhaupt eine der besten und nachgefragtesten Wohnformen. Dabei sichere ich mir eine Wohnung, nutze diese in den ersten zehn Jahren als Mietwohnung und erwerbe das Recht, ab dem 11. Jahr die Wohnung zu kaufen. Zu diesem Zeitpunkt ist bei vielen jungen Menschen viel klarer, wie sich die Zukunft privat und beruflich gestaltet und ob der Wohnungsstandort passt.

Eine Optimierungsmöglichkeit bestünde bei diesem Modell jedoch noch: Das Land könnte den Eigentumserwerb von Mietwohnungen insofern noch unterstützen und beschleunigen, indem die Rückzahlungsrate für das Kaufdarlehen ab dem Eigentumserwerb weitere zehn Jahre gleich hoch bleibt, wie die bisherige Nettomiete. Oder anders gesagt: Das offene Darlehen für die betreffende Wohnung wird lediglich vom Land auf den neuen Eigentümer umgeschrieben. Der neue Eigentümer (bisher Mieter) muss nicht - wie bis dato vorgesehen - ab jetzt eine einkommensabhängige Rückzahlung für das Darlehen leisten, sondern er zahlt den Betrag in Höhe der bisherigen Miete (die bisher „verloren“ war) zukünftig als anrechenbare Rückzahlung für die Eigentumswohnung. Das würde den Mittelstand enorm unterstützen und dem Wunsch nach Eigentum entsprechen. Positiver Nebeneffekt, der sich durch die Darlehensübertragung an die neuen Eigentümer ergibt: Es werden Mittel aus der Grundstücksfinanzierung frei. Diese können von den Bauträgern wieder für den Ankauf neuer Wohnbaugrundstücke verwendet werden. Damit können wieder neue Wohnungen geschaffen werden.
 


 

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