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SF05/08 Kind nach Polio-Impfung schwer behindert
Mutter kämpft seit 10 Jahren um Entschädigung
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Ein langer Leidensweg liegt bereits hinter der zehnjährigen Alina aus Oberalm. Seit einer Polio-Impfung schwer beeinträchtigt, wurde dem Mädchen bis jetzt auch eine Entschädigung verweigert.
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 Christine T. kämpft seit fast zehn Jahren für ihre Tochter Alina (10) um eine Entschädigung als Opfer eines vermuteten Impfschadens. Das Mädchen ist geistig schwer – und auch körperlich – beeinträchtigt. Foto: privat/Fischer Im Mai wird Alina T. aus Oberalm elf Jahre alt, ihr geistiger Entwicklungsstand entspricht ungefähr jenem „einer rund Dreijährigen“, sagt ihre Mutter Christine. Das Mädchen ist schwer behindert, in der körperlichen Reife weit zurück und linksseitig nach einer Lähmung noch immer motorisch beeinträchtigt.
Alinas Leidensweg ist für ihr junges Leben bereits lang. Im Alter von sechs Monaten wird das Mädchen gegen Polio geimpft, bis dahin ein „pumperlgesundes Baby“, so die 53-jährige Mutter. Zwei Tage danach erleidet das Kleinkind einen schweren Krampfanfall, die Anfälle wiederholen sich danach, auch begleitet von Fieber. Im Alter von zehn Monaten kommt es schließlich auch noch zu einem Hirninfarkt, der die Lähmung der linken Körperhälfte zur Folge hat. Das Mädchen ist seither schwer behindert.
Für die Eltern gibt es keine andere Erklärung als einen Zusammenhang mit der Impfung. Seit rund zehn Jahren kämpft die Mutter nun schon um eine Anerkennung dieses vermuteten Impfschadens bei ihrer Tochter und um eine Entschädigung vom zuständigen Bundessozialamt. Denn der Bund haftet für Schäden, die aus Impfungen entstehen, die vom Gesundheitsministerium empfohlen wurden
Seit Polio-Impfung ist Kind behindert
Die Eltern ringen bereits jahrelang um die Anerkennung eines Impfschadens, bislang vergeblich. Bei Gericht ist man bisher den Gutachtern gefolgt, die keinen eindeutigen Zusammenhang mit der Impfung sehen. Betroffene fordern einfachere und raschere Verfahren.
Nun keimt bei den Eltern wieder Hoffnung auf, doch noch eine, wenigsten finanzielle, Absicherung für ihre Tochter zu erreichen. Das Impfschadengesetz aus dem Jahr 1973 wurde nämlich novelliert und ist somit patientenfreundlicher.
Bis zur Impfung „pumperlgesund“
Vor drei Jahren nun eröffnete sich diese Chance, die Entschädigung zu bekommen. Das Gesetz ist seit 2005 novelliert, jetzt muss kein eindeutig kausaler Zusammenhang mehr mit der Impfung und Folgeschäden nachgewiesen werden, sondern es wird geprüft, ob eine Gesundheitsschädigung „mit Wahrscheinlichkeit“ auf die Impfung zurückzuführen ist. Aber, so betont Christine T., auch das sei „keine klare und einfache Sache“, sondern ein mühsamer und langwieriger Verfahrensweg.
Seit kurzem ist die Frau bereits wieder in der Berufung gegen einen negativen Bescheid des Bundessozialamtes, den sie erst nach einem Jahr erhielt und in dem die Anerkennung eines Impfschadens weiterhin verwehrt bleibt – und damit auch die Entschädigung für Alina.
Wieder folgte man Gutachten, wonach eine genetisch bedingte Grunderkrankung bei Alina (Chromosomen-Mosaik, das sich allerdings vor allem auf „Körperwuchs und Geschlechtsreife“ auswirkt) zu dem Anfallsleiden geführt habe und nicht die Folgewirkung der Impfung. Reaktionen auf die Polio-Impfung würden erst später auftreten (7 Tage danach). Die Symptomatik sei als Impfkomplikation in diesem Fall nicht bekannt. Und es würden auch „keine ärztlichen Befunde für einen kausalen Zusammenhang sprechen.“
Dagegen haben die Eltern das Gutachten eines Impf-Sachverständigen beigebracht, der die Leiden von Alina eindeutig in den Zusammenhang mit der Polio-Impfung bringt, eine „andere schlüssige Erklärung lässt sich für das plötzliche, dramatische Auftreten ihres Krampfleidens nicht finden“. Die Symptomatik sei typisch und auch bekannt, der zeitliche Zusammenhang mit der Impfung und deren Wirkung gegeben. So seien Hirninfarkte nach der Polio-Impfung „mehrmals gemeldet.“ Die genetische Grunderkrankung hätte mit „hoher Wahrscheinlichkeit eine normale geistige Entwicklung zur Folge“ gehabt.
„Moralisch“ wichtig
Christine T. wird den zähen Behördenkampf für ihre Tochter fortsetzen, wieder bis zum Verwaltungsgerichtshof, wenn es nötig ist. „Das bin ich Alina für ihre Zukunft schuldig, und vor allem ist es moralisch für mich wichtig, damit man nicht sagen kann, ich bilde mir die Impf-Schädigung nur ein.“ (Kontakt und Info bei der Elternvereinigung: impfkritik@salzburg.co.at )
Den Kampf führt die Mutter auch noch an einer zweiten Front. Sie möchte, dass ihre Tochter so wie andere Kinder auch die Paracelsusschule in St. Jakob besuchen kann und das Land dafür die Kosten übernimmt. Man steht dort auf dem Standpunkt, dass Alina auch im Sonderpädagogischen Zentrum in Hallein geschult werden könnte. „Aber Alina fühlt sich in der Schule so wohl und wird bestens betreut“, sagt die Mutter. Einen Teil der Kosten (rund 1300 Euro im Monat) übernimmt derzeit die Gemeinde, und es gibt Privatspenden. Aber das sei „keine Dauerlösung“.
„Keine Vollkaskoversicherung“
 Franz Huainigg, ÖVP-Behindertensprecher und Parlamentarier: „Ich würde mir einfachere und schnellere Verfahren für Betroffene wünschen und ausgewogene Ärzte-Kommissionen.“ Foto: privat Andere Betroffene, die um die Anerkennung von Impfschäden ringen, wünschen sich noch einfachere und raschere Verfahren. So wie auch der Behindertensprecher der ÖVP und Abgeordnete zum Nationalrat, Franz Huainigg. Der Politiker war im Alter von neun Monaten gegen Keuchhusten-Diphterie-Tetanus geimpft worden und danach schwer erkrankt. Huainigg ist seither körperlich schwerst beeinträchtigt und ständig auf den Rollstuhl angewiesen. Ein Impfschaden wurde jedoch nicht anerkannt.
Der Parlamentarier: „Ich bin kein grundsätzlicher Impfgegner, aber Eltern sollten auf die Risiken aufmerksam gemacht werden. Impfen ist keine Vollkaskoversicherung, und wenn es Schäden gibt, sollte sich der Staat auch dazu bekennen. Gesetzlich kam es zwar zu einer Verbesserung, aber es besteht auch die Gefahr, dass sich die Gutachtertexte einfach ändern und es eben ‚unwahrscheinlich’ wird, dass es einen Impfschaden gibt.“ Huainigg würde sich „eine Entscheidungskommission wünschen, die ausgewogen mit Ärzten besetzt ist, und von der die PatientInnen oder Betroffenen auch gehört und mit eingeladen würden.“ |
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